Pflegestufe 3 vollstationär Pflegebedürftige der Pflegestufe III (Schwerstpflegebedürftige) sind Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität täglich rund um die Uhr, auch nachts, der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen.
Pflegestufe 2 vollstationär Pflegebedürftige der Pflegestufe II (Schwerpflegebedürftige) sind Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen.
Pflegestufe 1 vollstationär Pflegebedürftige der Pflegestufe I (erheblich Pflegebedürftige) sind Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität fu?r wenigstens zwei Verrichtungen aus einem oder mehreren Bereichen mindestens einmal täglich der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen.
Pflegestufe 0 vollstationär Die Pflegestufe 0 wurde eingeführt um Pflegebedürftigkeit aufgrund von Demenz oder eingeschränkter Alltagskompetenz absichern zu können. So ist es nicht selten, dass ein Pflegebedürftiger keine der oben beschriebenen Pflegestufen erreicht wohl aber akut pflegebedürftig ist.
Laienpflege
Erfolgt die Pflegeleistung durch einen Angehörigen oder durch Pflegepersonal aus dem persönlichen Umfeld, dann handelt es sich um Laienpflege. Eine berufliche Qualifikation ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Jedoch wird die Laienpflege durch entsprechende Pflegekurse der Pflegekassen unterstützt. Bei einigen Pflegetarifen erfolgt eine Leistungskürzung bei Laienpflege.
Nachversicherungsgarantie
Aufgrund von gesetzlichen Veränderungen in der Pflegeversicherung kann es zu Leistungseinschränkungen kommen. Diese Veränderungen können sich auch negativ auf die Leistungspflicht der privaten Pflegeversicherung auswirken. Um diesem Umstand entgegen zu wirken, sollte die reformsichere Nachversicherungsgarantie im Tarif beinhaltet sein.
Höherversicherung
Bei bestimmten Ereignissen, z.B. Geburt eines Kindes, Wechsel des Berufsstatus, Beginn der Berufsausbildung eines Kindes, usw. kann der Versicherungsschutz ohne erneute Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeit erhöht werden. Oft ist jedoch eine Altersbeschränkung ? bis zur Vollendung des 66. Lebensjahres ? tariflich vereinbart. Dieses Optionsrecht sollte auch im Leistungsfall möglich sein.
Wartezeit
Der Zeitraum zwischen Vertragsbeginn und Leistungsanspruch wird als Wartezeit bezeichnet. Erst nach Ablauf der Wartezeit besteht ein Anspruch auf die Versicherungsleistung. Der Verzicht auf Wartezeit besagt, dass der Anspruch auf die Versicherungsleistung sofort nach Vertragsbeginn besteht. Diese Regelung tritt insbesondere bei einem Unfall ein.
Dynamik im Leistungsfall
Erfolgt eine planmäßige Erhöhung (Dynamik) im Leistungsfall?
Laienpflege
Erfolgt die Pflegeleistung durch einen Angehörigen oder durch Pflegepersonal aus dem persönlichen Umfeld, dann handelt es sich um Laienpflege. Eine berufliche Qualifikation ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Jedoch wird die Laienpflege durch entsprechende Pflegekurse der Pflegekassen unterstützt. Bei einigen Pflegetarifen erfolgt eine Leistungskürzung bei Laienpflege.
Laienpflege
Erfolgt die Pflegeleistung durch einen Angehörigen oder durch Pflegepersonal aus dem persönlichen Umfeld, dann handelt es sich um Laienpflege. Eine berufliche Qualifikation ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Jedoch wird die Laienpflege durch entsprechende Pflegekurse der Pflegekassen unterstützt. Bei einigen Pflegetarifen erfolgt eine Leistungskürzung bei Laienpflege.