Gutschrift mitnehmen - oder Zweitmeinung einholen
Sind Sie sich unsicher ob der von Ihnen ausgesuchte Versicherungsschutz und die gewählte Versicherungsgesellschaft die richtige ist, so können Sie gerne noch eine Zweitmeinung eines unabhängigen Versicherungsberaters, der eine Erlaubnis gemäß ยง 34e Abs. 1 der Gewerbeordnung von der zuständigen IHK erhalten hat, einholen. Die Kosten hierfür übernehmen wir bis zu dem Betrag der in der Vergleichstabelle unter Gutschrift ausgeworfen ist.
Voraussetzung: Wir kooperieren mit dem empfohlenen Versicherer und haben dessen Tarife im Angebot. Sie beantragen den Versicherungsschutz über uns und der Vertrag kommt wirksam zustande. Lassen Sie die die Rechnung dieses unabhängigen Versicherungsberaters bitte auf uns ausstellen.
Sie verzichten auf eine Zweitmeinung, dann erhalten Sie eine Gutschrift von Euro ' value.PA_PRAEMIE ' zu Beginn des zweiten Versicherungsjahres direkt von uns Ihrem Beitragskonto gutgeschrieben.
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Versicherungsmakler OHG
Volker Hahn / Brigitte Smieskol