Hausarzttarife sind Tarife, die auf das Primärarztverfahren verweisen. Als Versicherter eines solchen Tarifes soll man nicht direkt zum Facharzt gehen
um sich behandeln zu lassen, sondern erst zum eigenen Hausarzt (Primärarzt). Dieser muss einen dann zum Facharzt überweisen.

Ausnahmen bilden Fachärzte für Allgemeinmedizin ohne weitere Facharztbezeichnung, Frauen-, Kinder-, Augen- sowie Not- oder Bereitschaftsärzte.

Die Krankenversicherungen versprechen sich durch dieses Verfahren eine Einsparung, da Fachärzte im allgemeinen höher abrechnen dürfen als der Hausarzt.

Wenn ein Versicherter trotz des Hausarzttarifes direkt zum Facharzt geht, wird dies je nach Gesellschaft sanktioniert, in dem beispielsweise die
Rechnung nur bis zu einem gewissen Prozentsatz erstattet wird.